Gesundheit

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

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Leiden – Krankheit – Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz gibt Hilfestellung für diejenigen, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen.

Jeder kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht legen Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen fest. Diese sind nur dann bindend, wenn sie deutlich formuliert ist – sonst gibt es zu viele Interpretations- und Handlungsspielräume für Angehörige und Ärzte.

Hier finden Sie die Broschüre und weitere Informationen zum Download:

Patienten-Verfügung des Bundesministerium für Justiz (BMJ)

Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. In einer solchen Erklärung gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Geschäftsunfähigkeit jemand anderen die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Patienten-Verfügung verwechselt werden. In dieser kann eine gewünschte Behandlung für den Bevollmächtigten verbindlich festgelegt werden.

Vorsorgevollmachtsentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ)

Vorsorgevollmacht

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Bildquellen

  • Frau setzt Vorsorgevollmacht auf: © Anja Götz / stock.adobe.com

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