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Patientenverfügung – Was gehört hinein?

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Ärzten hilflos ausgeliefert zu sein, das ist für viele Menschen eine erschreckende Vorstellung. Aus diesem Grund sollte man seine Wünsche beizeiten festhalten. Die Folgen einzelner Entscheidungen sollte man vorher aber mit dem Arzt seines Vertrauens besprechen. Eine fachkundige Beratung kann dabei helfen, Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden.

Seit Januar 2023 haben Ehepartner in Gesundheitsfragen ein sogenanntes Notvertretungsrecht. Ist beispielsweise die Frau nach einem Unfall nicht mehr ansprechbar, kann ihr Ehemann in den ersten sechs Monaten medizinische Entscheidungen für sie treffen – auch ohne Gerichtsbeschluss oder Vollmacht. Das Gesetz gibt zwar mehr Sicherheit, besser vorsorgen kann man aber mit einer Patientenverfügung.

Nötige Form
Ausschließlich schriftlich gültig

Laut Gesetz gibt es nur eine Formvorschrift für die Patientenverfügung: Sie muss schriftlich niedergelegt sein. Wenn Sie zusätzlich folgende Formalien aufnehmen, gehen Sie sicher, dass die Verfügung im Ernstfall anerkannt wird: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Datum der Ausstellung und Unterschrift.

Ein Widerruf ist jederzeit möglich

Eine Patientenverfügung lässt sich jederzeit formlos widerrufen.

Eingangsformel
Am besten mit Maschine schreiben

Im Gegensatz zum Testament sollte man die Patientenverfügung mit dem Computer schreiben und ausdrucken. Denn so kann sie jeder auch in Stresssituationen gut lesen.

Überschrift und Eingangsformel

Ganz oben auf der ersten Seite sollte „Patientenverfügung“ stehen. Darunter folgt die sogenannte Eingangsformel, die festlegt, dass die Verfügung nur gelten soll, wenn man seinen Willen nicht mehr klar äußern kann.

Situationen
Schwere Erkrankung, baldiger Tod

Als nächstes beschreiben Sie genauer die medizinischen Situationen, auf die sich die Verfügung bezieht. Dabei sollten Sie nur solche Fälle beschreiben, die mit einer Unfähigkeit zur Einwilligung einhergehen können (z.B. weit fortgeschrittene Demenz).

Maßnahmen
Lebenserhaltung

Dies ist der umfassendste Punkt. Führen Sie hier alle Behandlungen auf, die Sie ablehnen. Sie können aber auch festlegen, dass „alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle“ getan werden soll.

Impfen, Patientenverfügung
Weitere Behandlungen

Neben den lebenserhaltenden Maßnahmen sollte man auch seine Wünsche äußern in Bezug auf Schmerzlinderung, künstliche Ernährung, Wiederbelebung, Beatmung oder spezielle Medikamente.

Sterbebegleitung
Beistand

Vielen Menschen ist es wichtig, bis zum Ende des Lebens zu Hause zu bleiben, andere wollen eine Sterbebegleitung im Hospiz oder durch bestimmte Menschen. Auch solche Wünsche kann man in die Patientenverfügung mit aufnehmen.

Schlussformel
Im Vollbesitz der geistigen Kräfte

Hier stellen Sie klar, dass Sie bei den genannten Behandlungen keine ärztliche Aufklärung wünschen. Sinnvoll ist es, eine Arzt, Anwalt oder Notar Ihre Einwilligungsfähigkeit beglaubigen zu lassen. Das räumt Zweifel an Entscheidungen aus.

Wertvorstellungen
Nicht jeder Fall ist vorhersehbar

Deshalb müssen Ärzte die Verfügung manchmal interpretieren: Wie hätte der Patient in dieser Situation, die er nicht genau beschrieben hat, wohl entschieden? Dafür ist es wichtig, dass Sie ein paar Zeilen zu Ihren grundlegenden (z. B. religiösen) Wertvorstellungen als Anhang beilegen.

Die wichtigsten Textbausteine

Es gibt dutzende Vordrucke für Patientenverfügungen. Aber wer nur ein paar Kreuze auf einem Muster macht, riskiert Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Verfügung. Außerdem sind die Wünsche der Menschen so unterschiedlich, dass dem kein Vordruck gerecht werden kann. Das Bundesjustizministerium hat Textbausteine zusammengestellt, die es leichter machen, eine individuelle Verfügung zu schreiben.

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