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Gaspreisvergleich kann sich lohnen

Die Zeiten, in denen Erdgas durchschnittlich sechs Cent die Kilowattstunde kostete – so wie es noch 2020 der Fall war – sind vorbei. Gas wird auch in diesem Jahr teuer bleiben. Ein Gaspreisvergleich kann sich also durchaus lohnen. Suchen Sie mit unserem Gasrechner nach dem besten Tarif.

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps, wie Sie in Anbetracht der hohen Gaspreise vorgehen sollten.

Wann man den Gasanbieter wechseln kann

Die steigenden Kosten für Erdgas geben Gasanbieter natürlich weiter. Das passiert entweder durch eine einmalige sehr starke Preiserhöhung oder in kleineren Schritten. Es kann also durchaus sein, dass Sie in einem Jahr mehrere Schreiben wegen einer Preiserhöhung erhalten.

Aber zu welchem Termin muss ich meinem Gasanbieter kündigen, um Geld sparen zu können? Die Antwort auf diese Frage hängt von Ihrem bisherigen Vertrag ab.

Daraus ergeben sich verschiedene Kündigungsfristen
Regionale Grundversorger

Wenn Sie nicht genau wissen, , von wem Sie Ihr Gas beziehen, haben sie vermutlich einen Vertrag mit dem Grundversorger Ihrer Stadt oder Region. Weil Strom und Gas zum staatlich garantierten Grundbedarf gehört, liefern lokale Grundversorger die Energie ganz automatisch. Wenn Sie Gas vom Grundversorger Ihrer Region beziehen, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sie können also unter Einhaltung dieser Frist jederzeit bei Ihrem örtlichen Grundversorger kündigen, wenn Ihnen der Tarif dort zu teuer ist.

Anbieterwechsel

Wenn Sie einen Vertrag mit einem alternativen Gasanbieter abgeschlossen haben, ist damit in den meisten Fällen eine Mindestvertragslaufzeit verbunden. Zudem besteht meist auch eine längere Kündigungsfrist, die im Vertrag festgehalten ist. Üblicherweise kann solch ein Gasliefervertrag frühestens sechs Monate und spätestens drei Wochen vor Vertragsende gekündigt werden. Sie sollten also immer auf die Fristen im Vertag achten.

Recht zur Sonderkündigung

Wenn der Gasversorger eine Gaspreiserhöhung ankündigt, besteht meistens ein Sonderkündigungsrecht und demnach die Möglichkeit zum Wechseln zu einem anderen Gasanbieter. Auf dieses Recht muss der Gasversorger schriftlich hinweisen. Anschließend haben Sie zwei Wochen Zeit, um den bisherigen Gastarif außerordentlich zu kündigen. Wenn Sie die Kündigungsfristen exakt beachten, übernimmt oft der neue Gasanbieter die Kündigung in Ihrem Auftrag.

Nutzen Sie für den Gaspreisvergleich unseren Rechner

Gaspreisvergleich

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